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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule active zone

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule active zone

§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer

Die Flugschule active zone bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. aus. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung beider Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung oder bedürfen einer Rückfrage an den Ausbildungsleiter der Flugschule active zone.

§2 Ausbildung
Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern unseres Lehrteams geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule active zone. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Den Abschluss der Ausbildung in der Flugschule active zone bildet die bestandene A-Schein Theorie- und Praxisprüfung vor dem DHV - Prüfer.

§3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs muss, online per Kursanmeldung, oder direkt in der Flugschule active zone erfolgen. Bei Kursen, die in der Flugschule active zone gebucht werden, wird mit der Anmeldung die Kursgebühr fällig, die unmittelbar nach der Anmeldung auf dem Konto / oder in bar bei der Flugschule eingehen muss. Deine Kursrechnung erhältst du nach Eingang der Anmeldung per e-Mail oder direkt von uns. Wir bitte um Verständnis, aber jede Anmeldung in der Flugschule muss in schriftlicher Form erfolgen. Erst mit Eingang der Kursgebühr kommt es zum Vertragsabschluss und einer Platzreservierung im gebuchten Kurs. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Kunden kein Anspruch auf eine Auszahlung der bereits geleisteten Kursgebühren besteht.

§4 Vergütungen
Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

§6 Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule active zone ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
• der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
• der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
• wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen. In den oben genannten Fällen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei Kündigung des Ausbildungsvertrages durch die Flugschule active zone kein Anspruch auf eine Auszahlung der bereits geleisteten Kursgebühren besteht.

§7 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann auf Wunsch eine Unfall und eine Bergungskostenversicherung in der Flugschule über den DHV abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.

§8 Geräte der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule active zone in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule active zone mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeits- Vorschriften verfolgt werden können.

§ 9 Haftung der Flugschule
Die Flugschule active zone haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Piloten oder Schüler mit eigener Ausrüstung, wie Gleitschirm, Gurtzeug, Notschirm, Schleppklinke u. Helm, sind für diese in jeder Hinsicht eigenverantwortlich, auch was die Versicherung und Einhaltung von Pack- und Check- Intervallen lt. Herstellerangaben angeht. Ihr Fluggerät und ihre Flugausrüstung sind gemäß LuftGerPV § 10 mustergeprüft und nachgeprüft. Hier ist jegliche Haftung seitens der Flugschule active zone ausgeschlossen!

§ 10 Termine
Die Flugschule active zone setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Haben 50% der Teilnehmer den Kurs erfolgreich abgeschlossen gilt der Kurs als beendet und es besteht keinerlei Anspruch auf weitere Schulungstermine. Es kann nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes und Absprache zu einem anderen Termin weitergeschult werden.
Die Mindestteilnehmerzahl
beträgt grundsätzlich 5 Personen; wird diese nicht erreicht, muss der Kurs ausfallen oder verschoben werden. Sollte auf Wunsch der Teilnehmer/innen der Kurs trotzdem stattfinden, wird mit Einverständnis der Teilnehmenden eine kostendeckende Teilnahmegebühr erhoben. Wenn ein Kurs nicht zustande kommt, werden die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf jeden Fall so frühzeitig wie möglich entsprechend benachrichtigt und die bereits gezahlte Kursgebühr erstattet.

§ 11 Reisen, Seminare
Bei Reisen und Seminaren die in der Flugschule active zone gebucht werden, wird mit der Anmeldung die Kursgebühr fällig, die unmittelbar nach der Anmeldung auf dem Konto / oder in bar bei der Flugschule eingehen muss. Deine Rechnung erhältst du nach Eingang der Anmeldung per e-Mail von uns. Erst mit Eingang der Kursgebühr ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und kann eine Platzreservierung erfolgen. Bei Rücktritt von bereits gebuchten Reisen wird ein Teil der Reisekosten einbehalten, um die Kosten der Flugschule zu decken.
Gestaffelt wie folgend:
• Bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50 % der Reisekosten
• Ab 5 Tagen vor Reisebeginn: wird der gesamte Betrag einbehalten
Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.
Wir weisen darauf hin, dass alle angebotenen Reisen und Ausfahrten als- Schulungsfahrten / praktische B-Schein Ausbildung angerechnet werden. Die Flugschule active zone ist ausschließlich Organisator aller Fahrten und nicht Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Die Haftung begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung. Nichtschüler fliegen auf eigene Verantwortung.

§ 12 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.

§ 13 Gutscheine
Gutscheine der Flugschule active zone sind generell auf andere Personen übertragbar und haben eine Gültigkeit von max. 3 Jahren. Die Rücknahme oder Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Flugschule active zone
markus berghaus

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